Apple Touch icon.png



Das Testament ist vom Tod abhängig und wird deshalb auch als solches bezeichnet. Grund hierfür ist, dass ein Testament erst nach dem Tod des Erblassers Wirkung entfaltet. Demnach ist der Tod eine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Testaments.


1. Das Testament


Das Testament ist ein vom Tod abhängiges einseitiges Rechtsgeschäft. Es ist lediglich der Wille des Erblassers entscheidend. Der Erblasser ist frei darin, sein Testament jederzeit zu verändern oder zu widerrufen. Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch gibt es drei Arten von Testamenten.


a) Handschriftliches Testament:


Das handschriftliche Testament ist das einfachste und schlichteste Testament. Dieses muss vollständig vom Verfasser handschriftlich geschrieben worden sein. Zudem muss es mit dem Verfassungsdatum und der Unterschrift des Verfassers versehen worden sein.


b) Öffentliches Testament:


Das öffentliche Testament muss nach den gesetzlichen Vorschriften vor einem zuständigen Beamten erstellt werden.


c) Mündliches Testament:


Diese Art von Testament ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Ein mündliches Testament muss innerhalb kürzester Zeit durch Zeugen in die Schriftform gebracht und beim zuständigen Richter hinterlegt werden.


2. Der Inhalt eines Testaments


Ein Testament kann unterschiedliches beinhalten. Das häufigste Testament ist eines, welches das gesamte Vermögen oder einen Teil davon nach dem Tod an eine Person vererbt. Solchen Testamenten begegnen wir des Öfteren in Form von einem Festlegen von Erben oder als Teilnachlass an eine bestimmte Person. Es können durch ein Testament Erben festgelegt werden, die das ganze Vermögen oder einen Teil davon nach dem Tod des Erblassers erben. Das Erbe kann auch als Spende testiert werden.


3. Testierfreiheit


Die Testierfreiheit wird als die Freiheit bezeichnet, die dem Erblasser über die Entscheidung seines Vermögens nach dem Tod zusteht. Der Erblasser hat jedoch mit einem Testament keinen Einfluss auf die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche seiner Erben, sodass diese keinen Nachteil erleiden können. Außerdem darf das Testament nicht gegen die Gesetzesordnung, Sitten und das Anstandsgefühl verstoßen. In einem solchen Fall wird das Testament ungültig. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist die persönliche und eigenhändige Verwendung der Testierfreiheit. Ein Testament kann in keinster Weise durch einen Vertreter oder Bevollmächtigten erstellt werden.


4. Testierfähigkeit


Die Testierfähigkeit ist eine besondere Art der Ausübung der Rechtsfähigkeit und besitzt zwei Voraussetzungen. Diese sind der Besitz der Urteilsfähigkeit und die Altersbeschränkung. Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments vorliegen. Als urteilsfähig gilt jemand, der in einer konkreten Lebenssituation „vernunftgemäß“ handeln kann, also die Tragweite des eigenen Handelns begreift und fähig ist, sich entsprechend dieser Einsicht zu verhalten. Dabei ist es ausreichend, dass der Erblasser sich über die Wichtigkeit des Testaments im Klaren ist. Die Urteilsfähigkeit wird in der Regel vermutet. Wird das Fehlen der Urteilsfähigkeit behauptet, muss dies nachgewiesen werden. Zudem setzt das türkische Zivilgesetzbuch für die Erstellung eines Testaments ein Mindestalter von 15 Jahren voraus. Diese Altersbeschränkung gilt jedoch nur bei Testamenten. Bei Erbverträgen hingegen wird die Volljährigkeit vorausgesetzt.


5. Fazit


Die Erstellung eines Testaments ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bei Nichteinhaltung dieser ist das Testament als ungültig zu bezeichnen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bei der Erstellung eines Testaments die Grundvoraussetzungen eingehalten werden. Das Testament erlangt erst nach dem Tod des Erblassers Rechtswirkung. Nach dem Tod des Erblassers muss beim zuständigen Amtsgericht die Öffnung des Testamens beantragt werden. Nach Entscheidung der Testamentsöffnung muss das Vollstreckungsverfahren des geöffneten Testaments eingeleitet werden. Dieses Verfahren wird beim zuständigen Landgericht eingeleitet und damit die im Testament enthaltenen Nachlässe vollstreckt. Außerdem sind die rechtlichen Erben berechtigt, dem Testament zu widersprechen und beim zuständigen Landgericht ein Verfahren zur Aufhebung des Testaments einzuleiten. In einem solchen Verfahren muss nachgewiesen werden, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments keine Urteilsfähigkeit besaß oder eines der weiteren Voraussetzungen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind. Diese Vorwürfe müssen jedoch mit Beweisen unterlegt werden. Das Fehlen der Urteilsfähigkeit kann durch Medikamente, Arztberichte oder Krankenhausberichte nachgewiesen werden. Andernfalls erlangen die Vorwürfe keine Wirkungskraft. Durch ein Testament werden die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche der Erben nicht beeinträchtigt. Im Falle der Verletzung der Pflichtteilsansprüche können die gesetzlichen Erben beim zuständigen Landgericht ein Minderungsklageverfahren einleiten. Somit kann die Verletzung der Pflichtteilsansprüche verhindert werden. Liegt ein Testament vor, sollte dies gründlichst geprüft werden. Damit keine Rechtsverletzungen der Parteien entstehen, wird empfohlen, die nötigen rechtlichen Schritte im Voraus einzuleiten.


***


Av. Sinem Orhan (Dipl.-Jur.)


Av. Dr. Anıl Coşkun, LL.M


 


Die Urheberrechte aller Aufsätze und Inhalte unserer Homepage gehören RA Anıl Coşkun.

Die Rechte an allen Aufsätzen stehen unter dem Schutz der elektronischen Unterschrift.

Das Kopieren oder Zusammenfassen der Aufsätze von unserer Homepage ist ohne Erlaubnis nicht gestattet; bei Veröffentlichung dieser auf anderen Homepages werden juristische und strafrechtliche Sanktionen in die Wege eingeleitet.

Artikel teilen
Dieser Artikel wurde 2936 Mal gelesen
Erbteil Erbvertrag Voraussetzungen für die Erstellung eines Testaments Klage auf Auflösung der Gemeinschaft Erbschaftsverfahren Erbschaftsmediation Vermögensverschleierung Ausschlagung des Erbes Erbvertrag Erbschaft in Deutschland Ungültigkeit des Testaments Anwalt für Erbrecht in der Türkei Erbteilung Erbschleicherei Testamentseröffnung Klage wegen unrechtmäßiger Besetzung Erbschaftsverfahren in Berlin Testamentserstellungsbefugnis Erbschaftsübertragungsverfahren Erbschaftsverfahren in Frankfurt Vermögensaufteilung im Erbfall Erbschaftsverfahren in Deutschland Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Testaments Erbteilung Vollstreckung des Testaments Vermächtnis von Immobilien Erbschaftsangelegenheiten in Deutschland Testamentserstellung Testamentsgutachten zur geistigen Gesundheit Erbschaftsverfahren Erbschein Erbschaft Testamentsaufhebung Fachanwalt für Erbrecht Erbschaftsverfahren in der Türkei Immobilienrecherche in Deutschland Testamentsgesundheitsbericht Fachanwalt für Erbrecht Erbschein Erbschaftsverfahren in München Erbrechtsanwalt in Istanbul Testament in der Türkei Erbschein notarielles Testament Testamentshinterlassung türkischer Erbschaftsanwalt Erbschaftsverfahren in Hannover Testament Erbschaftsverfahren in Stuttgart Anwalt für Erbrecht Pflichtteil Vermögensverschleierung Erbschaftsverfahren in Köln Erbschaftsverfahren in Deutschland Grundbuchrecherche in Deutschland Testamentszeugen Erbrecht Erbschaft in Deutschland Korrespondenzverfahren in Deutschland Erbschaftsbescheinigung Frist für die Aufhebung des Testaments Eintragung des Testaments in das Grundbuch Erbrecht Testamentserstellung Testamentsbedingungen Erbschaftsvermeidung Testamentshinterlassung Bericht zur geistigen Gesundheit Testamentsbedingungen Erbschaftsverfahren Testament in Deutschland Gültigkeit des Testaments Frist für die Aufhebung eines Testaments Rücktritt vom Testament Entschädigung für unrechtmäßige Nutzung Erbschaftsverfahren in Deutschland Testament Verzicht auf das Erbe Erbschaftsverfahren in Hamburg Fachanwalt für Erbschaftsverfahren Testamentsaufhebung Vermögensrecherche in Deutschland Bericht über die geistige Gesundheit Bankrecherche in Deutschland Notar für Testament Klage auf Löschung des Grundbucheintrags