Türkisches Handelsrecht und Internationales Handelsrecht

Türkisches Handelsrecht

In den letzten Jahren hat sich der nationale und internationale Handel der Türkei erheblich weiterentwickelt. Zu den Gründen für diese Entwicklung zählen die geografische Lage des Landes, Investitionsanreize, die demografische Struktur und die Arbeitskräfte. Das wachsende Handelsvolumen auf internationaler Ebene führt auch zu einer Zunahme der kommerziellen Aktivitäten im Inland.

Unsere Kanzlei bietet in diesem Zusammenhang umfassende rechtliche Dienstleistungen für türkische und ausländische Investoren an, die in der Türkei  investieren möchten – insbesondere bei der Unternehmensgründung, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, der Kommunikation mit offiziellen Stellen sowie in allen anderen rechtlichen Belangen. Zudem unterstützen wir auch Mandanten, die in Deutschland Unternehmen gründen oder mit Behörden in Kontakt stehen möchten.

Unsere Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen zu allen Themen des deutschen und türkischen Handelsrechts, die für Kapitalgesellschaften von Bedeutung sein können. Unsere Leistungen umfassen insbesondere: Gründung von Unternehmen in der Türkei und Deutschland, Corporate Governance, Transaktionskontrollen, Abläufe des Vorstands, der Gesellschafterversammlungen und der Hauptversammlungen, Fusionen und Übernahmen, Börsengänge, Handelsverträge, arbeitsrechtliche Fragen, Forderungsmanagement, Insolvenz und Liquidation, behördliche Korrespondenz, Vertragsunterzeichnung mit anderen Unternehmen sowie Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmensvertreter.

Schließlich profitieren unsere Mandanten von dem umfassenden Wissen, das durch juristische Ausbildungen sowohl in Deutschland als auch in der Türkei erworben wurde.


Internationales Handelsrecht

In Übereinstimmung mit dem Zollunionsabkommen mit der Europäischen Union wurden im türkischen Recht erhebliche Änderungen vorgenommen. Im Rahmen dieses Abkommens trat im Jahr 1999 das Zollgesetz Nr. 4458 in Kraft. Personen, die mit den Zollbehörden zu tun haben, sind verpflichtet, im Einklang mit diesem Gesetz und den dazugehörigen Verordnungen zu handeln.

Mit dem neuen türkischen Handelsgesetzbuch wurde das Handelsrecht weiterentwickelt und an die Richtlinien der Europäischen Union angepasst. Diese Entwicklungen haben zur Zunahme internationaler Handelsaktivitäten in der Türkei beigetragen.

Im Bereich des internationalen Handelsrechts bietet unsere Kanzlei ihren Mandanten sowohl in der Türkei als auch in Deutschland umfassende anwaltliche Beratung und Vertretung an. Neben der Lösung rechtlicher Probleme von Unternehmen, die in Deutschland oder der Türkei investieren, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte während des internationalen Handelsverkehrs – beispielsweise bei der Erstellung von Verträgen in deutscher und türkischer Sprache, dem Schriftverkehr mit Behörden, dem Inkasso, der Rückgabe mangelhafter Waren, der Klageerhebung, der Zwangsvollstreckung, der Gestaltung internationaler Verträge sowie bei der Beilegung von Vertragsstreitigkeiten.


Unsere Dienstleistungen im Bereich Internationales Handelsrecht umfassen:

  • Allgemeine Rechtsberatung zu Außenhandel und Zollverfahren
  • Unternehmensgründung in der Türkei und in Deutschland
  • Forderungseinzug, Einleitung von Zwangsvollstreckungen, Klageerhebung
  • Betreuung von Insolvenz- und Vergleichsverfahren
  • Lösung aller rechtlichen Probleme gegenüber Zoll- und anderen Behörden in der Türkei und Deutschland
  • Erstellung internationaler Handelsverträge im Export/Import
  • Verfahren im Zusammenhang mit beschlagnahmter Ware in Lagerhäusern und Zolllagern
  • Rechtliche Unterstützung bei Vorgängen in Freihandelszonen
  • Finanzierung des Außenhandels, internationale Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Zoll und Außenhandel
  • Lösung von Streitigkeiten über Zollabgaben
  • Internationaler Transport, Devisenbewegungen, steuerfreier Einkauf/Verkauf
  • Vermeidung hoher Zollstrafen aufgrund fehlerhafter Verwaltungshandlungen
  • Umfassende Beratung nach dem türkischen Zollgesetz