Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei bietet lösungsorientierte rechtliche Dienstleistungen für ausländische und türkische Investoren an, die in der Türkei oder in Deutschland investieren möchten. Wir unterstützen bei der Unternehmensgründung, der Kontoeröffnung, der Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen, dem Schriftverkehr mit Behörden, der Vertragsverhandlung mit anderen Unternehmen sowie bei allen weiteren rechtlichen Belangen, die Unternehmen in beiden Ländern benötigen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung für Kapitalgesellschaften in der Türkei und in Deutschland an. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Gründung von Unternehmen in der Türkei und in Deutschland, Corporate Governance, Transaktionsprüfung, Vorstandssitzungen, Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Fusionen und Übernahmen, Börsengänge, Erstellung interner Richtlinien, Erstellung und Prüfung von deutsch- und türkischsprachigen Handelsverträgen, arbeitsrechtliche Angelegenheiten, Inkasso, Insolvenzverschleppung und Liquidation, behördlicher Schriftverkehr, Vertragsabschlüsse mit Drittunternehmen, Forderungseintreibung, Vollstreckungsverfahren und gerichtliche Prozesse in beiden Ländern.

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen zudem bei der Erstellung individueller Musterverträge. Dabei werden die Rechte und Pflichten der Parteien sorgfältig geprüft, um ausgewogene und faire Verträge zu gestalten und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.

Darüber hinaus bieten wir Beratung zu Unternehmensumstrukturierungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Rechtsformwechsel, Insolvenz, Liquidation, Vergleichsverfahren (Konkordat) und verwandten Themen.

Durch die in der Türkei und Deutschland erworbene juristische Ausbildung und Erfahrung sind wir in der Lage, Mandanten in beiden Ländern rechtssicher und grenzüberschreitend zu beraten.