Internationales Recht und Ausländerrecht

Unsere Kanzlei führt Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren für ausländische Gerichtsentscheidungen (z. B. Scheidung, Erbrecht, Forderungen, Schadenersatz) sowie Schiedssprüche in der Türkei durch. Ebenso übernehmen wir die Anerkennung und Vollstreckung türkischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland .

Dank unserer juristischen Ausbildung im internationalen Recht in Deutschland und der Türkei bieten wir unseren Mandanten umfassende rechtliche Unterstützung in diesem Bereich. Wir verfügen über Fachwissen in Bezug auf zahlreiche internationale Abkommen, darunter das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und das UN-Kaufrecht (CISG).


Darüber hinaus unterstützen wir Personen, die in der Türkei oder in Deutschland leben oder arbeiten möchten, bei der Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen und bieten umfassende Beratung zu allen damit verbundenen Verfahren. Für Mandanten, die bereits in einem der beiden Länder leben oder dies planen, übernehmen wir sämtliche rechtliche Schritte gegenüber offiziellen Behörden.

Unsere rechtliche Unterstützung in grenzüberschreitenden Angelegenheiten umfasst unter anderem:

  • Antragstellung, Verlängerung und Abschluss von Aufenthaltsgenehmigungen in der Türkei und Deutschland
  • Beratung im Immobilien- und Erbrecht, insbesondere beim Immobilienerwerb in der Türkei und Deutschland
  • Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft nach dem Gesetz Nr. 5901
  • Unterstützung bei Anträgen zum Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft nach dem Gesetz Nr. 5901
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in der Türkei und Deutschland
  • Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren türkischer Urteile vor deutschen Gerichten
  • Schriftverkehr mit allen offiziellen Stellen in der Türkei und Deutschland
  • Vertretung vor Behörden und Durchsetzung von Mandantenrechten auf Basis internationaler Abkommen