Vertragsrecht
Unsere Kanzlei bietet im Bereich des Vertragsrechts rechtliche Unterstützung sowohl in der Türkei als auch in Deutschland an. Dementsprechend unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung von Verträgen sowohl in deutscher als auch in türkischer Sprache. Unser Hauptziel ist es, Verträge zu gestalten, die den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht werden und ihren Interessen dienen. Wir begleiten unsere Mandanten rechtlich von der Vertragsgestaltung bis zur Unterzeichnung durch die Vertragsparteien.
Unsere Kanzlei erstellt und prüft Verträge in deutscher und türkischer Sprache – darunter Kaufverträge für bewegliche und unbewegliche Sachen, Gesellschaftsverträge, Handelsverträge, Werkverträge, Bauverträge, Verträge auf Basis von Bauträgermodellen (Kat-Karşılığı), Schenkungsverträge, Dienstverträge sowie atypische Verträge wie Franchising-, Know-how- und Sponsoringverträge – und bietet zu all diesen Vertragstypen umfassende rechtliche Dienstleistungen an.
Dabei umfasst unsere Tätigkeit – ohne darauf beschränkt zu sein – folgende Leistungen in deutscher und türkischer Sprache:
- Kaufverträge für bewegliche und unbewegliche Sachen
- Allgemeine Verkaufsbedingungen
- Dienstleistungsverträge
- Subunternehmerverträge
- Handelsvertreterverträge
- Handelsverträge
- Bauverträge nach dem Bauträgermodell
- Franchising-, Konzessions- und Markenlizenzverträge
- Gesellschaftsverträge
- Verträge aus dem Sportrecht
- Verträge aus dem Familienrecht (z. B. Gütertrennungsvereinbarungen)
- Transportverträge
- Werkverträge


