Entschädigung für Schäden, die durch Verkehrsunfälle entstanden sind

Eines der traurigen Ereignisse, denen wir in unserem Alltag lieber aus dem Weg gehen würden, sind Verkehrsunfälle. Selbst wenn wir alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, können Verkehrsunfälle aufgrund der Nichteinhaltung der Verkehrsregeln durch andere Fahrer passieren. Dies führt zu materiellen und immateriellen Schäden. Alle materiellen und immateriellen Schäden, die durch Unfälle entstehen, die wir unverschuldet erlitten haben, müssen von den Unfallverursachern und den Versicherungsgesellschaften ersetzt werden.


1-Welche Schäden werden bei Verkehrsunfällen ersetzt?


Bei Verkehrsunfällen entstehen materielle und immaterielle Schäden. Zu den materiellen Schäden zählen Wertverluste an Fahrzeugen, Reparaturkosten für Schäden an Fahrzeugen, Behandlungskosten bei Unfällen, die eine Behandlung erfordern, Kosten, die durch den Verlust der Arbeitsfähigkeit aufgrund des Unfalls entstehen, sowie sonstige Kosten. Daneben werden immaterielle Schäden bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, bei tödlichen Unfällen (Verlust der Lebensgrundlage, Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Zukunft, Behandlungs- und Bestattungskosten usw.) oder bei anderen immateriellen Schäden, die durch den Unfall entstanden sind, geltend gemacht.


2-Was ist bei der Entschädigung für Schäden zu beachten?


Nach einem Verkehrsunfall sollte unverzüglich rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die erforderlichen Schritte einzuleiten. Andernfalls kann es schwierig werden, Beweise zu sammeln und den Streitfall zu klären. Außerdem sollten alle nach dem Unfall angefallenen Reparaturkosten oder sonstigen Kosten für die Beseitigung des Schadens in Rechnung gestellt werden. Die Rechnungen sollten aufbewahrt werden, da sie später als Beweismittel verwendet werden können.


3- Wie ist bei der Entschädigung für Schäden vorzugehen?


Zunächst müssen die entstandenen Schäden festgestellt werden. Wenn für die Entschädigung der Schäden ein Antrag bei der Versicherungs-Schlichtungskommission gestellt wird, wird zur Feststellung der Schäden ein Gutachten erstellt. Anschließend wird ein Antrag auf Entschädigung der Schäden an die Versicherungsgesellschaft der Person gestellt, die den Unfall verursacht hat. Wenn die betreffende Versicherungsgesellschaft mitteilt, dass sie den Schaden nicht ersetzen wird, oder wenn innerhalb von fünfzehn Tagen nach Eingang des Antrags bei der Versicherungsgesellschaft keine Antwort eingegangen ist, wird die Versicherungs-Schlichtungskommission angerufen und der Antrag auf Schadenersatz an diese Stelle weitergeleitet.


Darüber hinaus kann für die Entschädigung der Schäden vor den zuständigen Amtsgerichten eine Klage auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls erhoben werden. Das Gerichtsverfahren dauert jedoch länger als das Schiedsverfahren.


Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Geschädigten ihre Rechte durch Inanspruchnahme von Rechtsbeistand geltend machen sollten, um eine Entschädigung für die durch Verkehrsunfälle entstandenen Schäden zu erhalten. Andernfalls müssen die Geschädigten die durch die Unfälle entstandenen Schäden selbst tragen.


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Av. Dr. Anıl Coşkun, LL.M.


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