VERFAHREN ZUR EINVERNEHMLICHEN SCHEIDUNG
Wenn Ehen nicht funktionieren, können sich Ehepartner schnell und unkompliziert durch eine einvernehmliche Scheidung scheiden lassen. Artikel 166/3 des türkischen Zivilgesetzbuches ermöglicht dies. Die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung sind:
1. Die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben.
2. Der andere Ehepartner muss die von einem oder beiden Ehepartnern eingereichte Klage auf einvernehmliche Scheidung annehmen.
3. Ein Vereinbarungsprotokoll, das die finanziellen Folgen der Scheidung und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder regelt.
4. Die Parteien müssen während der Anhörung anwesend sein.
5. Während der Anhörung müssen beide Parteien vor dem Richter erklären, dass sie alle Folgen der Scheidung akzeptieren.
Die Parteien können sich in einer einzigen Anhörung durch einvernehmliche Scheidung scheiden lassen. Das Verfahren nach der Anhörung wird von den Anwälten der Parteien überwacht. Der Scheidungsbeschluss wird rechtskräftig und der Familienstand im Standesamt geändert. Dies ermöglicht es den Parteien, schnell das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
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Rechtsanwalt Sinem Orhan Coşkun
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