Gründung einer UG und GmbH in Deutschland
Deutschland hat in den letzten Jahren seinen wirtschaftlichen Erfolg durch seine Exportleistung gefestigt. Mit seinem aktiven internationalen Handel und seinen fortschrittlichen rechtlichen und demokratischen Strukturen zieht das Land weiterhin das Interesse ausländischer Investoren auf sich. Auch türkische Investoren können in Deutschland Unternehmen gründen und ihre Geschäftstätigkeiten dort ausüben und dabei sowohl von den Freihandelsregeln der Europäischen Union als auch von den Freihandelsabkommen profitieren, die die Europäische Union mit anderen Ländern geschlossen hat. Dies ermöglicht es Unternehmen, durch niedrige Zölle und quotenfreie Exporte im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen zu bestehen.
In diesem Zusammenhang möchten wir in diesem Artikel kurz über die Gründung der Unternehmensgesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) informieren, die in Deutschland als Mini-GmbHs gelten.
1- Unternehmensgesellschaft
a- Erläuterungen zur Unternehmensstruktur
Wie bereits erwähnt, wird diese Unternehmensform auch als Mini-GmbH bezeichnet. Ein praktischer Vorteil der Unternehmensgesellschaft ist die benötigte Kapitalanforderung von nur 1 Euro. Personen, die ein Unternehmen gründen möchten, aber nicht über ausreichend Kapital verfügen, können diese Unternehmensform nutzen, um eine Venture Company zu gründen. Für die Gründung einer GmbH ist ein Kapital von 25.000 € erforderlich. Für die Gründung einer Venture Company beträgt dieser Betrag jedoch nur 1 €.
In Bezug auf die Haftung für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unterscheidet sich eine Venture Company nicht von einer GmbH. Kurz gesagt: Bei einer Venture Company haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Darüber hinaus ist die Anzahl der Gesellschafter unbegrenzt.
Da diese Unternehmensform jedoch ausschließlich für kleine Unternehmen konzipiert ist, wird Ihr Unternehmen als kleines Unternehmen und nicht als juristische Person angesehen. Es kann schwierig sein, einen Bankkredit für das Unternehmen zu erhalten. Da es sich um eine für kleine Unternehmen konzipierte Unternehmensform handelt, wird der Ruf Ihres Unternehmens entsprechend gestärkt.
b. Schritte zur Unternehmensgründung
Beglaubigung der Satzung bei einem Notar am Ort der Unternehmensgründung.
Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der Gesellschaft und Einzahlung des Kapitals.
Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht.
Anmeldung der Gesellschaft bei der zuständigen Handelskammer.
Anmeldung der Gesellschaft bei der Handelskammer und dem Finanzamt sowie Ausfüllen der Steuererklärung.
2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wir haben bereits einen kurzen Artikel über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland verfasst. Die dort enthaltenen Informationen sind aktuell.
Das erforderliche Kapital für die Gründung einer GmbH beträgt 25.000 €. Dieser Betrag wird nach notarieller Beurkundung der Satzung auf ein auf den Namen der Gesellschaft eröffnetes Bankkonto eingezahlt. Es ist jedoch zu beachten, dass für die Gründung einer Gesellschaft eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Geschäftsvisum in Deutschland erforderlich ist.
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss der Gesellschaftsvertreter lediglich bei einem deutschen Notar erscheinen. Um alle Transaktionen selbstständig durchführen zu können, benötigt der Gesellschaftsvertreter zudem eine notariell beglaubigte Vollmacht (von allen Gesellschaftern) in deutscher Sprache. Der Gründungsprozess wird somit durch den Gesellschaftsvertreter durchgeführt. Die Eröffnung eines Bankkontos im Namen der Gesellschaft kann aufgrund der Vollmacht bis zu 4–5 Wochen dauern. Dies variiert natürlich je nach Bank. Einige Banken können den Prozess jedoch schnell abschließen.
Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) haften, wie in der Türkei, nur bis zur Höhe ihres Kapitals. Darüber hinaus haften Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden.
Im Übrigen sind die oben beschriebenen Gründungsschritte für Venture-Capital-Gesellschaften dieselben wie für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. In dieser Hinsicht gibt es keine Unterschiede zwischen den Verfahren.
3. SCHLUSSFOLGERUNG
Letztendlich sind die Gründungsschritte für beide Gesellschaften identisch. Investoren müssen entscheiden, welche Gesellschaftsform für ihre angestrebte Investition geeignet ist und über welche Gesellschaft sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben möchten. Darauf aufbauend beginnt das Verfahren zur Gründung der jeweiligen Gesellschaft.
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Rechtsanwalt Anıl Coşkun, LL.M. (Mainz)
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