ANERKENNUNG VON AUSLÄNDISCHEN BERUFSBEZEICHNUNGEN IN DEUTSCHLAND


Es gibt jegliche Studiengänge, Aus- und Weiterbildungen, die in jedem Land anders vollzogen und bewertet werden. Auch in Deutschland ist die Erlangung einer Berufsbezeichnung auf unterschiedliche Art und Weise möglich. Aus diesem Grund ist es für Personen, welche Studien und Ausbildungen im Ausland absolviert haben – selbst wenn sie bereits einen Beruf ausüben – notwendig, für eine Tätigkeit in Deutschland, diese prüfen und anerkennen zu lassen. Dies variiert jedoch von Beruf zu Beruf. Insbesondere im Bereich der Gleichwertigkeit der Berufsausbildungen kann es starke Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Ländern und Ausbildungssystemen geben.

1. Was ist eine berufliche Anerkennung?

Die Anerkennung eines Berufes bedeutet die Bewertung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. Je nach Beruf wird eine berufliche Anerkennung sogar für die Ausübung des Berufs in Deutschland vorausgesetzt.

2. Ist das Anerkennungsverfahren gesetzlich geregelt?

Das Anerkennungsverfahren ist im Anerkennungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz ist für die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen auf Bundesebene gültig. Jedoch sind nicht alle Berufe in Deutschland auf Bundesebene geregelt, sodass die einzelnen Bundesländer separate Anerkennungsgesetze besitzen.

Für Interessierte aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG) relevant.

3. Wo wird der Anerkennungsantrag gestellt?

Zur Überprüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation muss sich an die für den Beruf zuständige Stelle gewendet werden. Für die Gleichwertigkeitsprüfung bei Ausbildungsberufen im dualen System sind in der Regel die Kammern zuständig. Bei reglementierten Berufen, für welche der Berufszugang staatlich geregelt ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Bestimmungen der Bundesländer. Dies bedeutet, dass zunächst festgelegt werden muss, in welchem Bundesland die Tätigkeit aufgenommen werden möchte um anschließend über den „Anerkennungs-Finder“ die zuständige Stelle finden zu können.

4. Welche Unterlagen werden bei der Antragsstellung benötigt?

Folgende Unterlagen werden in der Regel bei Antragsstellung von der zuständigen Stelle gefordert:

·     Antragsformular

·     Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)

·     Nachweis des Berufs- bzw. Ausbildungsabschlusses

·     Nachweis über Inhalte und Dauer der Ausbildung (Transkript)

·     Nachweis von Berufserfahrungen und Weiterbildungen

·     Tabellarischer Lebenslauf

·     Nachweis über den Wunsch der Arbeitsaufnahme in Deutschland

·     Nachweis der gesundheitlichen und persönlichen Eignung

Diese und gegebenenfalls weitere Dokumente werden bei Antragsstellung von der zuständigen Behörde verlangt. Die Unterlagen müssen in beglaubigter Kopie und oft zusätzlich in beglaubigter deutscher Kopie vorliegen. Es sollte sich demnach rechtzeitig um die Übersetzungen und Beglaubigungen der Dokumente gekümmert werden. In manchen Fällen werden nur bestimmte Übersetzer von den jeweiligen Stellen anerkannt, sodass vorher unbedingt Rücksprache mit der zu beantragenden Stelle gehalten werden sollte, um unnötige Kosten zu ersparen.

5. Wie läuft das Verfahren ab?

Nach Antragstellung bei der zuständigen Stelle prüft diese, ob der im Ausland erworbene Abschluss gleichwertig mit dem entsprechenden deutschen Abschluss ist. Wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem entsprechenden Abschluss bestehen, wird der ausländische Abschluss als gleichwertig anerkannt. Die zuständige Stelle berücksichtigt neben der Ausbildung auch erworbene Berufserfahrungen im In- und Ausland. Diese können dem Ausgleich festgestellter wesentlicher Unterschiede dienen.

6. Ist das Anerkennungsverfahren gebührenpflichtig?

Das Verfahren ist in der Regel gebührenpflichtig. Diese variieren jedoch in den unterschiedlichen Bundesländern. Ausschlaggebend sind der Aufwand der Prüfung im jeweiligen Fall und die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Genaue Angaben zu den Kosten können bei der zuständigen Stelle individuell eingeholt werden.

7. Sind Deutschkenntnisse erforderlich?

Das Anerkennungsverfahren dient der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses um anschließend eine berufliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen zu können. Dies setzt das Beherrschen der deutschen Sprache voraus. Die Notwendigkeit und das Nachweisen des Niveaus der Sprachkenntnisse variieren je nach Berufsbezeichnung, jedoch kann festgehalten werden, dass Sprachkenntnisse in der Regel zwingende Voraussetzung für die Berufsaufnahme in Deutschland sind. Oft können auch zusätzlich oder alternativ Sprachprüfungen abgelegt werden.



Av. Sinem Orhan Coşkun

0553 774 02 23

 


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