Gründung einer GmbH in Deutschland
Viele türkische Investoren gründen heute in Deutschland GmbHs, um in der Türkei hergestellte Produkte auf dem europäischen Markt zu vertreiben und dabei ihre eigenen Mittel einzusetzen. Ziel ist es, den Zugang für im Inland produzierte Produkte zum europäischen Markt zu erleichtern, Gebühren und Provisionen an Zwischenhändler zu vermeiden und höhere Gewinne zu erzielen.
Dank seiner Wirtschaftskraft und seines industriellen Status ist Deutschland ein Top-Investitionsstandort unter den Ländern der Europäischen Union.
Neben der Erleichterung von Handelsgeschäften durch die Unternehmensgründung erhalten Unternehmensvertreter eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die ihnen das Recht auf Freizügigkeit und Handel innerhalb der EU gewährt. Darüber hinaus können Investoren nach Ablauf ihrer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Erforderliche Verfahren
Zunächst benötigen die Gesellschafter und der Unternehmensvertreter des in Deutschland zu gründenden Unternehmens eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Geschäftsvisum. Hierzu müssen Einzelpersonen vor der Einreise nach Deutschland beim deutschen Konsulat ihres Wohnorts eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis muss auf den Investor zugeschnitten sein. Personen, die in Deutschland investieren möchten, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung benötigt in Deutschland ein Kapital von 25.000 (fünfundzwanzigtausend) Euro. Dieser Betrag umfasst das Anlagevermögen des Unternehmens und sonstige Investitionsausgaben.
Sobald das Aufenthaltserlaubnisverfahren des Firmeninhabers abgeschlossen ist, beginnt die Gründungsphase. Wenden Sie sich hierfür an folgende Stellen: i) die Handelskammer, ii) die Industrie- und Handelskammer, iii) das Finanzamt und iv) das Handelsregisteramt.
Zunächst muss die Satzung erstellt und von einem Notar am Gründungsort beglaubigt werden. Anschließend muss ein Bankkonto auf den Namen der Gesellschaft eröffnet und das Gesellschaftskapital darauf eingezahlt werden.
Anschließend muss ein Antrag mit der Satzung beim zuständigen Amtsgericht am Gründungsort eingereicht werden. Das zuständige Gericht prüft, ob der Gründung Hindernisse entgegenstehen. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, muss ein Antrag auf Gewerbeeröffnung bei der zuständigen Gewerbebehörde gestellt werden. Die Antragsgebühr beträgt ca. 40 €. Das Gewerbeamt benachrichtigt das Finanzamt, das Friedensgericht, die Handelskammer und die Sozialversicherungsträger über die Antragstellung. Nach der Antragstellung übermittelt das zuständige Finanzamt dem Antragsteller die notwendigen Unterlagen für die Gewerbeeröffnung. Das Finanzamt teilt ihm außerdem die Steuernummer des Unternehmens mit.
Wenn Sie planen, Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen, müssen Sie dies dem Arbeitsamt melden, Ihr Unternehmen anmelden und eine Gewerbenummer beantragen. Außerdem müssen alle Mitarbeiter versichert sein.
Nach der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt muss das Unternehmen bei der Handelskammer und im Handelsregister eingetragen werden.
Die Kosten für die Gewerbeeröffnung betragen ca. 1.000 €.
Wenn Sie Ihre Produkte innerhalb der Union einkommensteuerfrei vermarkten oder Produkte aus anderen Unionsländern beziehen möchten, benötigen Sie eine Einkommensteuernummer. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim Bundessteueramt stellen.
2. Fazit
Der Beitrittsprozess unseres Landes zur EU ist noch nicht abgeschlossen. Während dieses offenen Prozesses fallen für Unternehmen, die nach Europa exportieren, zahlreiche Kosten an, wie Zölle, Gebühren an Zwischenhändler und Provisionen. Die Gewinne der Hersteller werden durch diese Kosten erheblich reduziert. Daher erscheint eine Unternehmensgründung in Deutschland aufgrund der folgenden Vorteile sehr attraktiv: (i) reduzierter Handelsverkehr und Bürokratieaufwand, (ii) geringere Zollgebühren und Einkommensteuern und (iii) die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft zu erhalten. Türkische Investoren sollten unter Berücksichtigung dieser Überlegungen eine Investition in Deutschland in Erwägung ziehen.
Rechtsanwalt Anıl Coşkun
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